Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schnee & Hansemann GbR für die Teilnahme an einem Kurs
- Anmeldung
Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt schriftlich und wird von der Schnee & Hansemann GbR über den Gruppenverantwortlichen bestätigt. Mit dieser schriftlichen Bestätigung ist die Anmeldung verbindlich.
- Zahlung
2.1 Die vollständige Kursgebühr wird mit Beginn der Kurseinheit am Eventtag fällig und ist vorab in bar dem Kursleiter zu übergeben. Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der in der Anmeldebestätigung angegebenen Kursgebühr. Die Teilnahme an einem Kurs ist nur nach erfolgter Bezahlung der Kursgebühr möglich. Die Anmeldung ist nicht übertragbar.
2.2 Falls meine Krankenversicherung trotz der Abtretung der Firma Schnee & Hansemann GbR die Kursgebühren nicht erstattet, gilt: Ich verpflichte mich, der Rückabtretung des Anspruchs von der Schnee & Hansemann GbR an mich zuzustimmen und die Kursgebühr an die Schnee & Hansemann GbR zu zahlen. Den Erstattungsanspruch gegen meine Krankenversicherung mache ich selber geltend. Sollte ein Kursteilnehmer den Kurs am Eventtag abbrechen, trägt er die Kosten für den Kurs.
2.3 Die Schnee & Hansemann GbR kümmert sich dann um die komplette Abwicklung. Sollte die Krankenkasse nur einen gewissen Prozentsatz der Kurskosten bezahlen, wird die Differenz zur vollen Teilnahmegebühr dem Kursteilnehmer erlassen.
2.4 Wenn ein Kursteilnehmer bei einer Versicherung versichert ist, die ausschließlich an das Mitglied die Kostenerstattung vornimmt, muss der Kursteilnehmer den Kurs im Vorfeld bezahlen und erhält das Geld dann von seiner Krankenkasse wieder. Der Teilnehmer erhält eine quittierte Rechnung über die Kursgebühr, die er zwecks Erstattung der Kursgebühren bei seiner Krankenkasse einreichen kann.
- Stornierung
3.1 Eine Stornierung des Kurses ist bis sieben Tage vor Kursbeginn kostenlos. Eine solche Stornierung muss schriftlich oder in Textform erfolgen.
3.2 Nach Ablauf dieser Frist wird der Kurs voll berechnet, wenn der Teilnehmer den Kurs nicht antritt.
- Mindestteilnehmerzahl
4.1 Wenn die Mindestteilnehmerzahl in einem Kurs nicht erreicht wird, behält es sich die Schnee & Hansemann GbR vor, den Kurs auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder den Kurs abzusagen. Sie werden telefonisch, per E‑Mail oder schriftlich informiert. Bereits eingezahlte Kursgebühren werden zurückerstattet.
- Teilnahmebescheinigung
5.1. Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der gesetzlichen Krankenkasse als Voraussetzung für die Erstattung. Eine Teilnahmebescheinigung wird nur erteilt, wenn der Teilnehmer an mindestens 80 % des Kurses teilgenommen hat.
5.2. Sollten der Anspruch an die Schnee & Hansemann GbR abgetreten worden sein, verbleibt die Teilnahmebescheinigung bei der Schnee & Hansemann GbR zur Abrechnung.
- Gesundheitliche Risiken
6.1 Gesundheitliche Risiken sind vor der Teilnahme vom Teilnehmer selbst eigenverantwortlich (bei ernsten Störungen auch ärztlich) abzuklären. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Risiken der Teilnahme entgegenstehen. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen. Zudem hat der Kursteilnehmer bei der Anmeldung Informationen über relevante gesundheitliche Probleme zu geben, damit eine adäquate Beratung stattfinden kann und im Kurs auf die Probleme eingegangen werden kann.
- Haftung
7.1 Die Schnee & Hansemann GbR schließt gegenüber dem Teilnehmer jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
7.2 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Teilnehmer zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
7.3 Die Schnee & Hansemann GbR haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Teilnehmer mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
7.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung der Schnee & Hansemann GbR, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
7.5 Der Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Kurses auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Kursort.
- Kursleiterwechsel
8.1 Der Kursanbieter behält sich jederzeit den Einsatz einer anderen qualifizierten Kursleiters vor, falls ein Kursleiter durch Krankheit oder Kündigung ausfallen sollte oder wenn dies aus anderen organisatorischen Gründen erforderlich ist.
8.2 Der Wechsel eines Lehrers in einem Kurs ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
- Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
9.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.