Gesetzliche Grundlage zur Prävention/Gesundheitsförderung

Prävention bedeutet Gesundheitsförderung - Gesundheit erhalten und Krankheiten vermeiden.

Am 21.11.1986 wurde während der ersten internationalen Konferenz zur Gesundheitsförderung in Ottawa, die Charta verabschiedet, die zum aktiven Handeln für das Ziel: „Gesundheit für alle“ bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus, aufrief. Die Diskussion dieser Konferenz betraf im Besonderen die Erfordernisse für die Industrieländer. Die Förderung der Gesundheit in der Bundesrepublik ist vom Gesetzgeber durch die Entwürfe zum Präventionsgesetz beschlossen worden (§20 SGB V).  Ziel ist es, die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen und die Kosten im Gesundheitswesen zu senken. Damit stellt die Prävention, neben Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, die vierte Säule des Gesundheitssystems in Deutschland dar. Eine Verabschiedung des Präventionsgesetzes wird 2009 erwartet. Zur Realisierung dieser gesundheitspolitischen Ziele werden 2 Ansätze verfolgt. Zum einen der individuelle Ansatz, welcher die Gesundheitsverantwortung des Einzelnen anspricht und zum anderen die Gesundheitsförderung innerhalb der Lebenswelten von Menschen (z.B. Betriebe, Wohnumfeld usw.)

 

Anwendung: Jeder oder jede Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse hat die Möglichkeit einmal im Jahr 2 Kurse zur Gesundheitsförderung/Prävention durchzuführen. Dabei können Kurse gewählt werden, die verschiedenen Präventionsbereichen angehören. Die 4 Handlungsfelder in der Prävention sind Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung / Entspannung sowie die Suchtprävention. Das Ziel dieser Maßnahmen besteht in der nachhaltigen Stärkung des Gesundheitsbewusstseins der Bevölkerung. Es sollen alltagstaugliche nachhaltige Fähigkeiten und Strategien erlernt werden, die ein hohes Maß an Gesundheit für jeden Einzelnen ermöglichen. Das deutsche Gesundheitsniveau soll dauerhaft erhöht werden. In den Entwürfen zum Präventionsgesetz sind weiterhin Qualitätsrichtlinien festgelegt, die die Grundlage für bezuschussungsfähige Präventionskurse darstellen. Dabei handelt es sich um standardisierte Kriterien zur Kursleiterqualifikation, Kursinhalt, –ablauf und –dauer und Gruppenstärke. Jedes angemeldete Präventionsseminar wird dahingehend von den Spitzenverbänden der Krankenkassen geprüft und bei Erfüllung aller Forderungen zertifiziert und zugelassen. Die Kosten dieser Maßnahmen werden, mit bis zu 80%, von den Krankenkassen, über eine Rückerstattung, übernommen. Diese Krankenkassenleistungen sind nach §20 SGB V festgelegt und auf maximal 75,-Euro pro Präventionskurs begrenzt. In der Realisierung dieser Richtlinien sind jedoch Unterschiede zwischen den Krankenkassen, in der Bezuschussungshöhe, zu verzeichnen. Die Krankenkassen zahlen zwischen 60 und 100 Euro pro Präventionsbereich, wobei die Mehrzahl die regelrechte Höhe von 75,- Euro zurückerstattet. Somit können Versicherte eine Kostenrückerstattung zwischen 120,- und 200,- Euro im Jahr beantragen. Eine weitere Voraussetzung für die Bezuschussung, stellt die regelmäßige Teilnahme an mindestens 80% des gesamten Kursprogrammes, durch die Versicherten dar. Die Teilnehmer erhalten darüber eine Bestätigung durch den/die KursleiterInnen, mit welcher der Rückerstattungsantrag gestellt werden kann.

 

Kompaktseminare: Die Durchführung von Präventionsmaßnahmen innerhalb von Kompaktseminaren stellt eine Besonderheit dar. Somit erhalten auch Bevölkerungsgruppen, z.B. SchichtarbeiterInnen oder alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit an Kursen zur Gesundheitsförderung teilzunehmen. An Wochenenden oder verlängerten Wochenenden werden in der Gruppe ein oder zwei Präventionskurse, mit dem geforderten Stundenumfang von 360 Minuten oder 720 Minuten absolviert. Diese Seminare können in der Wohnortumgebung oder an anderen Standorten, z.B. in Hotels durchgeführt werden. Wohnortferne Kompaktseminare haben gegenüber den üblichen Kursen eine Reihe von Vorteilen. Die Versicherten können in dem jeweiligen Hotel den Alltagsstress vergessen. Somit ist es den TeilnehmerInnen entspannter möglich, alle Übungen intensiver zu erlernen und zu verinnerlichen. Sie lernen eine neue, reizvolle Umgebung kennen, in der die Durchführungen von Bewegungs- und Entspannungsprogrammen einen besonderen Wert haben. Das Präventionszentrum Nord hat es sich zum Ziel gemacht, alle KursteilnehmerInnen dahingehend zu befähigen und zu motivieren, die erlernten Fähigkeiten, auch ohne weitere Anleitung, im Alltag anzuwenden. Durch die Fachkompetenz der SeminarleiterInnen soll ein hohes Maß an Gesundheit und Gesundheitsbewusstsein bei den Versicherten erreicht werden. Alle Einrichtungen, Hotels, Standorte und KursleiterInnen, für alle wohnortnahen und wohnortfernen Gesundheitsseminare des Präventionszentrums Nord, sind nach strengen und eigenen Qualitätskriterien ausgewählt.

 

Die Kostenrückerstattung auch für die, vom Präventionszentrum Nord durchgeführten, wohnortfernen Kompaktseminare darf und kann jede gesetzliche Krankenkasse gewähren, weil alle gesetzlichen Voraussetzungen nach §20 SGB V erfüllt sind.